Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Board Partners GmbH, im Folgenden „Board Partners“ genannt

Auftragsdurchführung

Es ist das Geschäftsverständnis von Board Partners, einen ihr erteilten Beratungsauftrag professionell, dynamisch, effektiv und kostenoptimiert durchzuführen. Dazu setzt Board Partners zielgerichtete Prozesse, kompetente Teams und eine geeignete Such- und Auswahlmethodik ein. Board Partners beachtet stets alle für ihre Tätigkeit einschlägigen gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Datenschutz oder zur Gleichstellung.

Honorar

Die Höhe des Honorars regelt der individuelle Personal-beratungsvertrag. Das Honorar ist in der Regel fest vereinbart. Der Honoraransatz richtet sich in der Regel nach der voraussichtlichen Komplexität des Auftrages.

Entscheidet sich ein Auftraggeber innerhalb von zwölf Monaten nach Projektende, aus dem von Board Partners vorgestellten Kandidatenkreis weitere Mitarbeiter/innen für sich oder Tochtergesellschaften zu gewinnen, so berechnet Board Partners pro zusätzlichem/r Kandidat/in ein Honorar in Höhe von 50% des ursprünglich verein-barten Beratungshonorars.

Anzeigenkosten

Anzeigenkosten werden in der Regel von Board Partners vorfinanziert. Sie werden in Höhe der Original-Verlagspreise getrennt von Honorarrechnungen ohne Aufschlag mit Anzeigenbeleg an den Auftraggeber weiterberechnet.

Beraterreisekosten

Board Partners verpflichtet sich, Beraterreisekosten so gering wie möglich zu halten, soweit dies für einen optimalen Projektverlauf vertretbar ist.

Vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Verein-barungen bzw. Pauschalregelungen gilt wie folgt:

Öffentliche Verkehrsmittel nach Aufwand ohne Aufschlag.

Für Pkw-Fahrten werden pro gefahrenen Kilometer, wenn im Beratungsvertrag nicht anders vereinbart,  0,80 € abgerechnet.

Übernachtungen nach Aufwand ohne Aufschlag.

Verpflegungsaufwand nach Beleg, nach oben begrenzt durch die steuerlichen Spesenvorschriften.

Bewerberreisekosten

Board Partners prüft die von den Bewerbern vorgelegten Reisekostenabrechnungen auf ihre sachliche Richtigkeit, zahlt die Reisekosten an die Bewerber und berechnet sie an den Auftraggeber ohne Aufschlag weiter.

Zahlungsweise

Alle Rechnungen von Board Partners enthalten die anfallende Mehrwertsteuer und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.

Unabhängig von einer vom Auftraggeber vorgenom-menen Tilgungsbestimmung ist Board Partners berech-tigt, Zahlungen stets auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers zu verrechnen und ggf. verpflichtet, den Auftraggeber entsprechend schriftlich zu informieren.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von Board Partners darf der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder von Board Partners anerkannt oder gegen Board Partners rechtskräftig festgestellt worden sind. 

Leistungsumfang

Projektumfang, Einzelheiten der Art der Dienstleistung, Projektlaufzeit, Honorar, Nebenkostenregelungen und Fälligkeiten werden im individuellen Personalberatungs-vertrag geregelt.

Abwerbeverbot

Board Partners verpflichtet sich, innerhalb von 24 Monaten seit Beendigung des Board Partners zuletzt erteilten Personalberatungsauftrages keine Mitarbeiter des Auftraggebers abzuwerben.

Vorzeitige Beendigung

Beide Vertragsparteien können das vertragsgegen-ständliche Personalberatungsprojekt ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen aufkündigen.

Kündigt der Auftraggeber das vertragsgegenständliche Personalberatungsprojekt, so ist Board Partners berechtigt, die bis zum Tag der Beendigung des Projekts entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. In der Regel und wenn nicht anders vereinbart berechnet Board Partners in diesem Fall 50% der nächsten Honorarrate, die nach dem Zugang der Kündigung fällig wird, sowie die bis zur Beendigung des Projekts angefallenen Reisekosten, als pauschale Abbruchrate.

Stellt der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Ausspruch der Kündigung des Personalberatungs-vertrages eine(n) Kandidaten(in) bei sich oder einer Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, das volle im Personal-beratungsvertrag vereinbarte Honorar bzw. die noch ausstehende Differenz zu bezahlen.

Kündigt Board Partners das vertragsgegenständliche Personalberatungsprojekt auf, werden keine weiteren Honorarbestandteile, sondern lediglich entstandene Aufwendungen, in Rechnung gestellt.

Garantie einer honorarfreien Wiederholungssuche

Endet das von Board Partners vermittelte Anstellungs-verhältnis durch Kündigung des Auftraggebers innerhalb deiner ausdrücklich im Personalberatungsvertrag festgelegten Frist, wird Board Partners zeitlich begrenzt auf einen Zeitraum von längstens 6 Monaten honorarfrei eine erneute Personalsuche zur Besetzung der vertragsgegenständlichen Position durchführen.

Vertraulichkeit

Board Partners verpflichtet sich, alle Unternehmens-angaben, Interna, insbesondere Geschäftsstrukturen, Marktpläne, Zukunftsentwicklungen und wettbewerb-srelevante Daten und Fakten vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter von Board Partners sind in diesem Sinne verpflichtet.

Die gesamte Abwicklung eines Beratungsprojektes erfolgt mit größtmöglicher Diskretion gegenüber unbeteiligten Dritten – auch im Hause des Auftraggebers. Dies bedeutet auch, dass persönliche Daten und vertrauliche Informationen aus dem Beratungsvertrag sowie solche, von denen Board Partners im Rahmen der Beauftragung des Personalberatungsvertrags erfährt, aber auch sämtliche Vertragsbestandteile nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.